REALLABOR WESTSPITZE

Intervention im Beschluss­fassungs­prozess zur neuen Stell­platzsatzung
(Beschluss im Rat am 17.03.2022)

Seit 2020 waren wir in der WESTSPITZE mit der Erarbeitung der Voraussetzungen für die Genehmigung unserer geplanten Kulturspielstätte beschäftigt. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist der Nachweis von Stellplätzen für PKW und Fahrräder.

Aufgrund eines Beschlusses des Landes NRW wurde es den Kommunen freigestellt, eigene Stellplatzsatzungen zu entwerfen. Nach einiger Vorarbeit seitens der Kölner Verwaltung in den Vorjahren war die Ausarbeitung der Stellplatzsatzung in 2021 abgeschlossen und stand im 1. Quartal 2022 zum Beschluss im Verkehrsausschuss und Rat.

Grundsätzlich wurden einige Punkte, vor allem was die Kompensationsmöglichkeiten und der zugrunde liegende Stellplatzschlüssel anbelangt, positiv verändert, dennoch gab es nach wie vor Hürden, die gerade Kulturorte weiterhin vor Herausforderungen gestellt hätten.

Die Formulierung der zum Beschluss stehenden Stellplatzsatzung enthielt in § 2, Nr. 3, letzter Satz, folgende Formulierung:

„Bei Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von historischer Bedeutung zur kulturellen Nutzung kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefährden würde.“

Wir hatten diesbezüglich dann im Dezember 2021 in die politische Diskussion eingebracht, dass die Definition von “historischen Gebäuden” ja Auslegungssache sei. Die Auslegung kann „enger“ oder „großzügiger“ erfolgen. Wir hatten darauf hingewiesen, dass bei der Formulierung sichergestellt werden sollte, dass die Auslegung „großzügig“ erfolgt, so dass im Zweifel kulturelle Nutzungen ermöglicht und nicht durch zu enge Auslegung erschwert bzw. verhindert werden.

Der erste konkrete Einzelfall diesbezüglich:
Für die Umsetzung unseres kulturellen Nutzungskonzepts am Maarweg 172 wäre eine solche großzügige Auslegung von „Gebäuden von historischer Bedeutung“ existentiell gewesen, da ausreichende Stellplatzmöglichkeiten aufgrund der lokalen Gegebenheiten fehlen.

Wir hatten zusätzlich die Frage in den Raum geworfen, worauf bei dieser Formulierung eigentlich der Schwerpunkt liegen soll: auf der Nutzungserleichterung für denkmalgeschützte und historische Gebäude oder auf der Erleichterung der Umsetzung kultureller Projekte?

Sollte letztere gemeint sein (für uns ganz klar die einzig richtige Schwerpunktsetzung), müsste die Formulierung noch ergänzt werden – so unser Einwand –, weil kulturelle Nutzungen nach wie vor von Verdrängung bedroht seien, sich aber immer wieder auch nicht mehr genutzte altindustrielle oder gewerbliche Gebäude und Freiflächen zur kulturellen Nach- oder Zwischennutzung finden lassen, die allerdings weder denkmalgeschützt sind, noch als historisch gelten und aus geografischen Umständen nicht genügend Stellplätze nachweisen können.

Unser an die Fraktionen im Verkehrsausschuss eingebrachter Ergänzungsvorschlag lautete somit:

„Bei Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von historischer Bedeutung sowie von altindustriellen und gewerblichen Gebäuden und Freiflächen zur kulturellen Nutzung kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefährden würde.“

Daraufhin wurde uns in Gesprächen mit politischen Vertreter:innen zweier Fraktionen mitgeteilt, dass eine Einarbeitung von weiteren Änderungen aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums der Beratung wohl eher nicht mehr erfolgen könnte und somit die entscheidende Passage für Kulturorte in der neuen Stellplatzsatzung beinahe unberücksichtigt geblieben wäre.

Aufgrund unserer Beharrlichkeit und mehrfacher Hinweise auf die Wichtigkeit dieser Passage, hatte dennoch zunächst die „DIE FRAKTION“ unsere Formulierung trotz des fortgeschrittenen Beratungsstadiums als Änderungsantrag in den Verkehrsausschuss am 18.01.2022 eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Stadt wird lebenswert durch Kultur und Bürger:innen die sich aktiv für die Gestaltung und Verbesserung der Stadt einsetzen. KlubKomm sowie weitere Akteur:innen der Kölner Kultur Szene und Zwischennutzungs-expert:innen haben hier messerscharf erkannt, dass die derzeitige Beschlussvorlage innovativen Konzepten, die der kulturellen Vielfalt dienlich sind, Steine in den Weg legen wird.“

Daraufhin hatte die SPD am 28.01.2022 noch einen alternativen Änderungsvorschlag für die Entscheidung im Rat eingebracht:

„Bei kultureller, sozialer oder gemeinwohlorientierter (Um-)Nutzung oder Zwischennutzung von Bestandsgebäuden durch nicht gewinnorientierte Projekte kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des Projekts gefährden würde und das direkte Wohnumfeld nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.“

In der Ratssitzung am 27.03.2022 wurde der Änderungsvorschlag der DIE FRAKTION abgelehnt und der Änderungsvorschlag der SPD beschlossen.

Fazit: Unsere Intervention war somit erfolgreich und auch an dieser Stelle hat sich bürgerliches/ ehrenamtliches Engagement und Beharrlichkeit mit guten Argumenten gelohnt! Kulturelle (als auch soziale / gemeinwohlorientierte) Nutzungen werden somit in sämtlichen Bestandsgebäuden, denen die eigentlich laut Satzung notwendigen Stellplätze fehlen, in Zukunft einfacher zu realisieren sein.